Lärmschutz A114 – Blick in die Glaskugel

Was die angekündigte Überarbeitung des Gutachtens Lärmsanierung durch die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bringen wird, kann derzeit nur gemutmaßt werden. Wir wollen uns daran versuchen. Zuerst informieren wir, was in den letzten Monaten passiert ist.

Auf der Informationsveranstaltung am 23. Oktober von der Senatsverwaltung UVK im MDC Buch wurde in Aussicht gestellt, dass „Maßnahmen der Lärmsanierung außerhalb des Bauvorhabens Erneuerung A 114 umgesetzt werden (Finanzierung aus separatem Topf)“.
Den kritischen Äußerungen der erschienenen Anwohnerinnen und Anwohner wurde wieder und wieder entgegengehalten, dass man ja durch Gesetzte und Vorschriften gebunden sei und nicht anders könne. Dem ist zu widersprechen. Es ist die Verantwortung von Politik und Verwaltung, die Gesundheit der Menschen nach derzeitigem Standard – das bedeutet Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – wie sie die Lärmvorsorge fordert – zu schützen. Die doppelt so lauten Werte 69 Dezibel bzw. 59 Dezibel – das sind die Werte der Lärmsanierung -, entsprechen nicht mehr dem jetzigen Erkenntnisstand hinsichtlich Gesundheitsschäden durch Verkehrslärm und dem heutigen Umweltbewusstsein.
Vom Bezirksamt Pankow war Stadtrat Kuhn bei der Informationsveranstaltung anwesend. Wir wissen nicht, hoffen aber, dass er sich in Gesprächen mit den Senatsvertretern auch für Lärmschutz eingesetzt hat.

Das Bezirksamt Pankow antwortete am 21. November der Bezirksverordnetenversammlung Pankow, von der es mit Beschluss vom 14. August aufgefordert worden war, sich für Lärmschutz auch westlich der A114 bei der Senatsverwaltung UVK einzusetzen. Den Kernsatz aus dem vom Staatsekretär UVK am 28.10.2019 erhaltenen Brief gibt das Bezirksamt in seiner Antwort wörtlich wieder:
Daraus resultierende (aus der Überarbeitung Gutachten Lärmsanierung) mögliche weitergehende Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) könnten losgelöst vom Erneuerungsvorhaben A114 gesondert umgesetzt werden.

Der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Stefan Liebich, schrieb am 27. September einen Brief an Senatorin Günther, in dem er sich engagiert und überzeugend für unser Anliegen einsetzt. Eine schriftliche Antwort der Senatorin ist bisher nicht eingegangen. Wie wir hörten, gab es ein Telefonat seines Büros mit dem persönlichen Referenten der Senatorin. Darin wurden Lärmschutzwände für 2023 in Aussicht gestellt, außerhalb der Erneuerung der A114.

Die Erneuerung A114 soll im III. Quartal 2023 abgeschlossen sein. Ein Lärmschutz, der nicht im Rahmen dieser Grundsanierung erfolgt, wirft zwangsläufig Fragen auf. Wird möglicherweise nur Geld vorhanden sein für eine minimalistische Lösung, der lediglich eine Alibifunktion zukommt? Kann es gelingen, mit den letzten Straßenbauarbeiten oder unmittelbar danach Lärmschutzwände aufzustellen? Oder werden unerwartete Probleme die Lärmschutzwände verzögern, während der stark erhöhte Verkehrslärm sofort nach Freigabe der erneuerten A114 da ist?

Einen Ansatz für einen minimalen Lärmschutz gab es bereits im Gutachten Lärmsanierung von 2016. Die darin berechneten Lärmschutzwände (Siehe Karte Schutzabschnitte und Tabelle) wurden jedoch aus vermeintlichen Kostengründen nicht in die Erneuerung A114 einbezogen.

Schutzabschnitte im Gutachten Lärmsanierung 2016
(Quelle: Senatsverwaltung UVK 2016)
SchutzabschnittLageLärmschutzwand
AZwischen Autobahnzubringer Prenzlauer Promenade (B109) und der BAB A 114 zehnstöckige Wohnhäuser, weiter nördlich Einfamilienhäuser und fünfstöckige Wohnbebauung an der Schlossallee an
BWohngebäude nördlich im Bereich der Fischteiche an der Panke
C“Erholungsanlage Blankenburg“, nördlich der Fischteiche bis zum GSG-Gewerbepark an der Bahnhofstraße.876 m
DNördlich GSG-Gewerbepark an der Ferdinand-Buisson-Straße. Grünzug mit Wanderweg entlang der Panke.263 m
EKleingartenanlage sowie “Erholungsanlage Gravenstein“, nördlich an D anschließend, über etwa 1,7km bis AS Bucher Straße.310 m
FZwischen den Anschlussstellen Bucher Straße und Schönerlinder Straße.588 m
GÖstlich 114, “Erholungsanlage Gravenstein“71 m
HÖstlich A 114 an der parallel verlaufenden Burgwallstraße. Wird bereits durchgehend durch eine Lärmschutzwand geschützt1390 m
I“Erholungsanlage Blankenburg“ Östlich 1141489 m
JÖstlich Prenzlauer Promenade (B109), südlich der Bahntrasse Kleingartenanlage “Feuchter Winkel Ost“

Berechnete, nach Kostenabwägung jedoch verworfene Lärmschutzwände im Gutachten Lärmsanierung 2016
(Quelle: Senatsverwaltung UVK 2016, vereinfacht)

Im I. Quartal 2020 will die Senatsverwaltung UVK das überarbeitete Gutachten Lärmsanierung veröffentlichen. Wir erlauben uns, erneut an das eigentlich Selbstverständliche hinsichtlich Lärmschutz A114 zu erinnern:
Durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Autobahn, die alle Bürgerinnen und Bürger wirksam– das heißt Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützen.