Bürgersprechstunde am Donnerstag 29.07.2021

Im Herbst dieses Jahres stehen die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow an. Im Zuge dessen kommt am Donnerstag 29.07.2021 Johannes Kraft (aktueller Vorsitzender der CDU-Fraktion in der BVV Pankow und Kandidat für das Abgeordnetenhaus) zu uns in die Ludwig-Quidde-Straße

Ab 18:00 Uhr lädt Herr Kraft zu einer Bürgersprechstunde über die geplante Bebauung an der Ludwig-Quidde-Straße, den Lärmschutz zur A114 und das Verkehrsproblem im Nordosten Pankows ein. Die Sprechstunde bietet die Möglichkeit eigene Fragen und Probleme anzusprechen und sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.

Alle Informationen kann man dem Einladungsflyer entnehmen.

Lärmschutz A114: Fragen an die Senatorin

Ende letzten Jahres hatten wir gemutmaßt, was bei der angekündigten Überarbeitung des Lärmschutzes herauskommen könnte (siehe Beitrag „Blick in die Glaskugel“). Da die für Februar versprochene Information auf der Internetseite der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf sich warten lässt, haben wir nachgefragt.

Sehr geehrte Frau Senatorin Günther,

der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Herr Stefan Liebich, hatte Ihnen am 27. September 2019 einen Brief geschrieben, in dem er sich engagiert und überzeugend für unser Anliegen einsetzt, und zwar im Zuge der Sanierung der Autobahn A114 auch an der westlichen Seite Lärmschutzwände zu errichten.

In Ihrer Antwort an Herrn Liebich schreiben Sie am 13. Dezember 2019:

Zwischenzeitlich wurde vor dem Hintergrund einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 100 km/h beschlossen, das Lärmschutzgutachten auf dieser Basis zu überarbeiten und eine erneute Abwägung hinsichtlich des Einsatzes von Lärmschutzwänden zu initiieren. 
Dieser Vorgang sollte im ersten Quartal 2020 seinen Abschluss finden. Daran anschließend werden die Ergebnisse dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgestellt und die weitere Vorgehensweise diskutiert.

Bitte teilen Sie uns mit, welchen Sachstand die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens erreicht hat. Auf der Internetseite Ihres Hauses ist die für Februar 2020 angekündigte Information bisher nicht erschienen.

Des Weiteren würden wir gern wissen, in wessen Verantwortung die Überarbeitung der Lärmsanierung A114 ab 01.01.2021 liegt: nach wie vor bei Ihrer Senatsverwaltung oder bei der Autobahn GmbH, in deren Zuständigkeitsbereich die A114 übergeht.

Wir möchten vermeiden, dass uns Ihre Verwaltung im Januar 2021 mitteilt, sie sei leider nicht mehr zuständig und wir von der Autobahn GmbH erfahren, von einer beabsichtigten Überarbeitung des Gutachtens Lärmsanierung sei bei Übergabe des Projektes Sanierung A114 nicht die Rede gewesen.

Auf eine baldige, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Buchholz-Ost positive Antwort von Ihnen hoffend, verbleiben wir 

mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Buchholz-Ost

Ergänzend zur direkten Nachfrage bei Senatorin Günther haben wir uns in einem Telefonat die weitere Unterstützung von Stefan Liebich versichern lassen. Unser Gesprächspartner in seinem Team versprach, sich weiter für den geforderten Lärmschutz an der A114 einzusetzen.

Ergänzung (24. September 2020):
Inzwischen liegt eine Antwort aus der Senatsverwaltung vor. Danach habe sich die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens aufgrund der Auswirkungen in Folge Corona leider verzögert. Die Beauftragung stünde unmittelbar bevor. Der Projektübergang zur Autobahn GmbH werde auch den Sachverhalt Lärmsanierung beinhalten.

Lärmschutz A114 – Blick in die Glaskugel

Was die angekündigte Überarbeitung des Gutachtens Lärmsanierung durch die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bringen wird, kann derzeit nur gemutmaßt werden. Wir wollen uns daran versuchen. Zuerst informieren wir, was in den letzten Monaten passiert ist.

Auf der Informationsveranstaltung am 23. Oktober von der Senatsverwaltung UVK im MDC Buch wurde in Aussicht gestellt, dass „Maßnahmen der Lärmsanierung außerhalb des Bauvorhabens Erneuerung A 114 umgesetzt werden (Finanzierung aus separatem Topf)“.
Den kritischen Äußerungen der erschienenen Anwohnerinnen und Anwohner wurde wieder und wieder entgegengehalten, dass man ja durch Gesetzte und Vorschriften gebunden sei und nicht anders könne. Dem ist zu widersprechen. Es ist die Verantwortung von Politik und Verwaltung, die Gesundheit der Menschen nach derzeitigem Standard – das bedeutet Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – wie sie die Lärmvorsorge fordert – zu schützen. Die doppelt so lauten Werte 69 Dezibel bzw. 59 Dezibel – das sind die Werte der Lärmsanierung -, entsprechen nicht mehr dem jetzigen Erkenntnisstand hinsichtlich Gesundheitsschäden durch Verkehrslärm und dem heutigen Umweltbewusstsein.
Vom Bezirksamt Pankow war Stadtrat Kuhn bei der Informationsveranstaltung anwesend. Wir wissen nicht, hoffen aber, dass er sich in Gesprächen mit den Senatsvertretern auch für Lärmschutz eingesetzt hat.

Das Bezirksamt Pankow antwortete am 21. November der Bezirksverordnetenversammlung Pankow, von der es mit Beschluss vom 14. August aufgefordert worden war, sich für Lärmschutz auch westlich der A114 bei der Senatsverwaltung UVK einzusetzen. Den Kernsatz aus dem vom Staatsekretär UVK am 28.10.2019 erhaltenen Brief gibt das Bezirksamt in seiner Antwort wörtlich wieder:
Daraus resultierende (aus der Überarbeitung Gutachten Lärmsanierung) mögliche weitergehende Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) könnten losgelöst vom Erneuerungsvorhaben A114 gesondert umgesetzt werden.

Der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Stefan Liebich, schrieb am 27. September einen Brief an Senatorin Günther, in dem er sich engagiert und überzeugend für unser Anliegen einsetzt. Eine schriftliche Antwort der Senatorin ist bisher nicht eingegangen. Wie wir hörten, gab es ein Telefonat seines Büros mit dem persönlichen Referenten der Senatorin. Darin wurden Lärmschutzwände für 2023 in Aussicht gestellt, außerhalb der Erneuerung der A114.

Die Erneuerung A114 soll im III. Quartal 2023 abgeschlossen sein. Ein Lärmschutz, der nicht im Rahmen dieser Grundsanierung erfolgt, wirft zwangsläufig Fragen auf. Wird möglicherweise nur Geld vorhanden sein für eine minimalistische Lösung, der lediglich eine Alibifunktion zukommt? Kann es gelingen, mit den letzten Straßenbauarbeiten oder unmittelbar danach Lärmschutzwände aufzustellen? Oder werden unerwartete Probleme die Lärmschutzwände verzögern, während der stark erhöhte Verkehrslärm sofort nach Freigabe der erneuerten A114 da ist?

Einen Ansatz für einen minimalen Lärmschutz gab es bereits im Gutachten Lärmsanierung von 2016. Die darin berechneten Lärmschutzwände (Siehe Karte Schutzabschnitte und Tabelle) wurden jedoch aus vermeintlichen Kostengründen nicht in die Erneuerung A114 einbezogen.

Schutzabschnitte im Gutachten Lärmsanierung 2016
(Quelle: Senatsverwaltung UVK 2016)
SchutzabschnittLageLärmschutzwand
AZwischen Autobahnzubringer Prenzlauer Promenade (B109) und der BAB A 114 zehnstöckige Wohnhäuser, weiter nördlich Einfamilienhäuser und fünfstöckige Wohnbebauung an der Schlossallee an
BWohngebäude nördlich im Bereich der Fischteiche an der Panke
C“Erholungsanlage Blankenburg“, nördlich der Fischteiche bis zum GSG-Gewerbepark an der Bahnhofstraße.876 m
DNördlich GSG-Gewerbepark an der Ferdinand-Buisson-Straße. Grünzug mit Wanderweg entlang der Panke.263 m
EKleingartenanlage sowie “Erholungsanlage Gravenstein“, nördlich an D anschließend, über etwa 1,7km bis AS Bucher Straße.310 m
FZwischen den Anschlussstellen Bucher Straße und Schönerlinder Straße.588 m
GÖstlich 114, “Erholungsanlage Gravenstein“71 m
HÖstlich A 114 an der parallel verlaufenden Burgwallstraße. Wird bereits durchgehend durch eine Lärmschutzwand geschützt1390 m
I“Erholungsanlage Blankenburg“ Östlich 1141489 m
JÖstlich Prenzlauer Promenade (B109), südlich der Bahntrasse Kleingartenanlage “Feuchter Winkel Ost“

Berechnete, nach Kostenabwägung jedoch verworfene Lärmschutzwände im Gutachten Lärmsanierung 2016
(Quelle: Senatsverwaltung UVK 2016, vereinfacht)

Im I. Quartal 2020 will die Senatsverwaltung UVK das überarbeitete Gutachten Lärmsanierung veröffentlichen. Wir erlauben uns, erneut an das eigentlich Selbstverständliche hinsichtlich Lärmschutz A114 zu erinnern:
Durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Autobahn, die alle Bürgerinnen und Bürger wirksam– das heißt Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützen.

Lärmschutz A114: Neues von der Senatsverwaltung UVK

Der öffentliche Druck der letzten Monate zeigt Wirkung: die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK) korrigiert die bisherige Planung zum Lärmschutz an der Autobahn A114.
Ob die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger nun tatsächlich wirksam vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm geschützt werden, bleibt offen.

Am 14. August hatte die Pankower Bezirksverordnetenversammlung sich einstimmig für Lärmschutzwände auch westlich der Autobahn A114 ausgesprochen. Dazu konnten wir als Bürgerinitiative Buchholz-Ost durch unser Auftreten vor der BVV und im Ausschuss Umwelt und Natur beitragen (siehe frühere Artikel zum Lärmschutz).

Einen Monat später, in einem Gespräch am 10. September, gewannen Vertreter unserer Bürgerinitiative den Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Stefan Liebich, sich ebenfalls für Lärmschutzwände auf der Buchholzer Seite einzusetzen.
Auf Landesebene gab es bereits im Frühjahr eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus, die von Horst Heimberger, Gründungsmitglied unserer BI, initiiert worden war.

Nun scheint es, dass diese Forderung der Bürger bei der verantwortlichen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK) angekommen ist und die bisherige Planung überarbeitet wird.

Allerdings erlauben wir uns kritische Anmerkungen zu dem, was wir auf der Internetseite der Senatsverwaltung UVK, abgerufen 13.10.2019, 07:36 Uhr, zum Lärmschutz vor der zweiten Informationsveranstaltung zur Erneuerung der A114 am 23. Oktober lesen: 

„Unter Beachtung aktueller Gegebenheiten ist dieses Maßnahmenpaket (zur Lärmsanierung von 2016, mit Flüsterasphalt und Geschwindigkeitsbegrenzung) jedoch noch einmal auf den Prüfstand zu stellen

und weiter

„Aus diesem Grund wird das Gutachten Lärmsanierung derzeit auf Grundlage aktueller Randbedingungen überarbeitet

Was nun die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger an der A114 erwarten können, darüber werden sie im Unklaren gelassen. Ihnen wird lediglich die Hoffnung gemacht, dass sie „zu gegebenem Zeitpunkt“ „(voraussichtlich Feb. 2020)“ Näheres erfahren werden. Gleichzeitig wird aber vorgebaut, dass sie nicht zu viel erwarten sollen, denn, so liest man weiter:

„Mögliche weitergehende Lärmsanierungsmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) werden losgelöst von dem Erneuerungsvorhaben A114 gesondert umgesetzt. (separate Finanzierung/ Betreuung). Eine etwaiige Nachrüstung von Lärmschutzwandelementen ist auch im Anschluss der Baumaßnahme Erneuerung der A114 möglich.“

Aus Sicht der Senatsverwaltung UVK soll das heißen, wenn wir jetzt bei der Erneuerung keine Lärmschutzwände für euch bauen, dann lassen wir euch die Hoffnung, dass die auch noch später aufgestellt werden können. Anwohner, Umwelt und Natur zweimal nacheinander durch Baumaßnahmen zu belasten, Entschuldigung, aber das ist nun völlig absurd!

Dem stellen wir unsere einfache und klare Forderung gegenüber:
Durchgehende Lärmschutzwände bei der Erneuerung der Autobahn auf beiden Seiten, die alle Bürgerinnen und Bürger wirksam – das bedeutet Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützen.

Liebe Buchholzerinnen und Buchholzer, bitte unterstützen Sie uns, dass diese Forderung bei der Senatsverwaltung UVK Gehör findet. Besuchen Sie die oben genannte Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 23. Oktober um 18:30 Uhr im Communication Center des MDC, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin.

Bezirksverordnetenversammlung Pankow fordert Lärmschutzwände westlich der A114

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ist der Empfehlung ihres Ausschusses Umwelt und Natur gefolgt und hat am 14. August einstimmig beschlossen, dass sich das Bezirksamt Pankow für Lärmschutzwände auch auf der westlichen Seite der Autobahn A114 einsetzen soll.

Der BVV-Beschluss lautet:

Dem Bezirksamt Pankow wird erneut empfohlen, sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A114 bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände installiert werden.

Die Pankower Bezirksverordneten repräsentieren vierhunderttausend Berliner Bürgerinnen und Bürger, das sind mehr als ein Zehntel aller Berlinerinnen und Berliner. Damit haben wir eine wichtige Legitimation für unser weiteres Engagement auf Berliner Landesebene und auf Bundesebene. Beides wird jetzt notwendig sein, bis eine durchgehende Lärmschutzwand alle Buchholzerinnen und Buchholzer vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützt.

Ausschuss Umwelt und Natur der BVV Pankow stimmt für Lärmschutz

Der Ausschuss Umwelt und Natur hat sich am 6. Juni einstimmig für Lärmschutz auf der westlichen Seite der A114 ausgesprochen. Damit dürfte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow demnächst – wie im Antrag der CDU enthalten – das Bezirksamt auffordern, „sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A114 bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände installiert werden“.

Unsere Unterstützung dieses Antrages vor der Bezirksverordnetenversammlung durch Sara Seefeldt am 10. April und am 6. Juni im Ausschuss durch Bernd Tröger war dem sicherlich förderlich.

Wir können das als ersten Erfolg verbuchen, müssen uns aber klar darüber sein, dass es noch ein langer Weg wird, bis auf unserer Seite der A114 Lärmschutzwände stehen.

Vor dem Ausschuss ging Bernd Tröger als Vertreter unserer Bürgerinitiative Buchholz-Ost auf die beiden Schallschutzgutachten Lärmvorsorge und Lärmsanierung ein, die uns seit Ende Mai vorliegen. Sie waren bei der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz angefordert worden. An Hand einer Schallimmissionskarte aus dem Gutachten Lärmvorsorge zeigte er, wie weit und wie stark die Buchholzer Seite lärmbelastet ist und wir sehr die Blankenburger Seite von der vorhandenen Lärmschutzwand profitiert.

Das Gutachten Lärmvorsorge habe das Ergebnis, dass keine Lärmvorsorge zu treffen sei. Es handele sich dabei im wesentlichen um ein Rechtsgutachten. Zu diesem Ergebnis könne der Charlottenburger Gutachter kommen, weil die Erneuerung A114 bewusst als „keine wesentliche Änderung“ im Sinne der geltenden Rechtslage geplant worden ist. Wäre es eine wesentliche Änderung, müsste eine Lärmvorsorge auf max. 59 Dezibel tags/ max. 49 Dezibel nachts gewährleistet werden.

Aber den Argumenten, wonach die jetzige Planung zu einer Lärmminderung führe, müsse widersprochen werden.

1. Flüsterasphalt: Als Beispiel für die begrenzte Lebensdauer von offenporigen Asphalt zitierte er einen Presseartikel über die Bundesautobahn A23 mit der Überschrift  „Flüsterasphalt macht schlapp – und das nach weniger als zehn Jahren“.

2. Geschwindigkeitsbegrenzung: Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf 80 km/h habe keinesfalls die lärmmindernde Wirkung, die ihr die Gutachten zuschreiben. Nicht nur wegen der fehlenden Kontrolle, die sich besonders nachts auswirke, sondern auch weil dem Lkw-Verkehr, der Hauptlärmverursacher, bei einer 100 km/h-Begrenzung lediglich 80 km/h erlaubt sind. Es ändere sich also kaum etwas, wenn nun auch die Pkws nur 80 km/h statt 100 km/h fahren dürften. Im übrigen gelte die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung schon jetzt wegen des schlechten Zustandes der A114. Unsere Anwohner würden jedoch keine Verringerung des Verkehrslärms bemerken. Im Gegenteil, sie stellten fest, dass der Verkehr ständig zunimmt und die A114 immer lauter wird.

Dann ging der Vertreter unserer Bürgerinitiative auf das Gutachten Lärmsanierung ein. Da also keine Lärmvorsorge (siehe oben) zu treffen ist, wird dort untersucht, ob die Auslösewerte für eine Lärmsanierung erreicht werden. Es wird eingestanden, dass bei vielen der A114 angrenzenden Wohngebiete die Auslösewerte für Lärmsanierung (69 Dezibel tags/ 59 Dezibel nachts) überschritten werden. Wichtig zu wissen sei, betonte er, dass der Schalldruckpegel in Dezibel ein logarithmisches Maß ist: 10 Dezibel höhere Auslösewerte bei Lärmsanierung bedeuten, dass der Verkehrslärm doppelt so laut sein darf wie bei Lärmvorsorge. Anhand einer Karte aus dem Gutachten zeigte er die Abschnitte, für die die Verkehrsplaner Lärmschutz (eigentlich) für erforderlich halten. Für diese Schutzabschnitte haben sie bereits Lärmschutzwände dimensioniert, dann wegen vermeintlich zu hoher Kosten wieder verworfen.

Der Vertreter unserer Bürgerinitiative forderte, dass die im Gutachten Lärmsanierung bereits dimensionierten Lärmschutzwände zu einer durchgehenden Wand vereint werden, die von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Ende des Schutzabschnittes nördlich der Bucher Straße reicht.

Hinsichtlich der Kosten für die Lärmschutzwände wies er darauf hin, dass diese in Relation zu anderen Autobahn-Vorhaben in Berlin zu sehen seien: Für 3 km A100 (Neukölln bis Treptow) werden 500 Mio Euro ausgegeben, die Erneuerung von 8 km A114 sei dagegen sehr preiswert mit bisher nur 33 Mio Euro geplant.

Abschließend warf der Vertreter unserer Bürgerinitiative die Frage auf, warum den Planern durchgehende Standstreifen wichtig sind. Würden nicht auch Haltebuchten reichen? Nein, war seine Antwort darauf, denn nur durchgehende Standstreifen ließen sich jederzeit zu Fahrstreifen freischalten. Dazu bedarf es weniger Lichtsignalbrücken, die schnell aufgestellt sind. Somit könne man den Verkehrsplanern der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein “Kompliment“ aussprechen: Die teure Lärmvorsorge entfällt, aber die A114 wird als sechstreifiger Zubringer zur A10 vorbereitet, die im Norden derzeit offiziell sechsstreifig ausgebaut wird. Und sogar die weniger teure Lärmsanierung muss nach Meinung der Verkehrsplaner nicht gemacht werden.

Zusammenfassend kritisierte der Vertreter unserer Bürgerinitiative, dass die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit ihrer Planung entgegen den Interessen Berlins und seiner Bürger handele. Statt diese zu vertreten – die Kosten für die Erneuerung der A114 trägt der Bund – missachtet sie diese. Es sei seine Hoffnung, dass die Pankower Politiker im Interesse ihrer Bürger aktiv werden, die falsche Planung der Senatsverwaltung zu korrigieren. Allerdings dränge die Zeit, denn ab 1. Januar 2021 gehe auch die Planung der Berliner Autobahnen in die Verantwortung der Autobahn GmbH des Bundes über. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde im September 2018 gegründet mit dem Ziel, er zitierte: „Durch kostensparende Effizienzgewinne mehr zu investieren“. Natürlich für den Verkehr, nicht für die Umwelt. Von der Autobahn GmbH dürften die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger sicher keine Lärmschutzwände erwarten.

Lärmschutz auf der westlichen Seite der Autobahn A 114

Sara Seefeldt, Bürgerinitiative Buchholz Ost, vor der BVV Pankow am 10.04.2019 zum TOP Ö 1.49 Lärmschutz auf der westlichen Seite der Autobahn A 114

Sehr geehrter Herr Vorsteher, Sehr geehrte Bezirksverordnete, Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst vielen Dank, dass ich hier im Namen der Bürgerinitiative Buchholz Ost vor Ihnen sprechen darf.
Die Bürgerinitiative Buchholz Ost ist jung – erst im März gegründet – aber das Problem ist alt:

Die Buchholzerinnen und Buchholzer haben auf ihrer Seite der Autobahn A114 keine Lärmschutzwände. Dass es die junge Bürgerinitiative gibt, resultiert auch aus diesem alten Problem. Denn wir sagen uns, wenn wir jetzt bei der Erneuerug der Autobahn keine Lärmschutzwände bekommen, wann dann.

Warum bekommen wir keine Lärmschutzwände bei der Erneuerung der A114? Weil uns die Senatsverwaltung vorrechnet, dass wir keine brauchen – Stichwort Beurteilungspegel. Dafür beruhigt die Senatsverwaltung uns mit Flüsterasphalt und dauerhafter 80 Stundenkilometer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Flüsterasphalt ist offenporiger Asphalt, der in wenigen Jahren seine lärmdämmende Wirkung verliert, weil sich die Poren durch Straßenstaub und Reifenabrieb zusetzen. Der müsste also ständig erneuert werden. Und was ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung wert, die nicht überwacht wird, besonders nachts?

Dann hören wir auch noch Widersprüchliches von Senatsverwaltung und Bezirksamt. Nach der Senatsverwaltung haben wir keinen Anspruch auf Lärmschutzwände – wie bereits erwähnt – , das Bezirksamt sagt uns hingegen, dass es keinen Platz für Lärmschutzwände gibt, weil die Autobahn unmittelbar an das Naturschutzgebiet Panke angrenzt. Aber Platz für neue Standstreifen ist vorhanden, wissen wir aus der Senatsplanung.

Für Tier- und Pflanzenwelt des Naturschutzgebietes Panke wäre es ebenfalls ein Gewinn, wenn auf der angrenzenden Autobahn eine Lärmschutzwand steht. Schön begrünt würde diese den Lärmpegel um 20 dB senken und den Feinstaub und Reifenabrieb in ihrer schädlichen Wirkung auf das Naturschutzgebiet vermindern. Die Tiere könnten wieder miteinander kommunizieren, die Menschen sich bei einem Spaziergang entlang der Panke erholen und die Anwohner die Ruhe in ihren Gärten genießen. Die Renaturierung der Panke vorzuhaben, aber keine Lärmschutzwand zu errichten, macht wenig Sinn.

Die Panke gibt unserem Bezirk den Namen, sie sollte uns nicht nur im Schlosspark und im Bürgerpark etwas wert sein, sondern auch in Buchholz.

Unser Fazit: Die Autos erhalten bei Erneuerung der Autobahn Standstreifen, aber uns und der Natur an der Panke werden Lärmschutzwände verweigert. Das gefällt uns nicht, wir wollen endlich vor Lärm geschützt werden, wie seit langem die Blankenburgerinnen und Blankenburger, unsere Nachbarn auf der anderen Autobahnseite. Mit denen wollen wir gleichgestellt werden, wir möchten nicht länger benachteiligt sein.

Sehr geehrte Bezirksverordnete! Bitte zeigen Sie ihre Solidarität mit den Buchholzerinnen und Buchholzern. Stimmen Sie für Lärmschutzwände auch auf der Westseite der A114.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.