Der Ausschuss Umwelt und Natur hat sich am 6. Juni einstimmig für
Lärmschutz auf der westlichen Seite der A114 ausgesprochen. Damit dürfte die Bezirksverordnetenversammlung
Pankow demnächst – wie im Antrag der CDU enthalten – das Bezirksamt auffordern,
„sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A114 bei den zuständigen
Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür
einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände
installiert werden“.
Unsere Unterstützung dieses Antrages vor der Bezirksverordnetenversammlung
durch Sara Seefeldt am 10. April und am 6. Juni im Ausschuss durch Bernd Tröger
war dem sicherlich förderlich.
Wir können das als ersten Erfolg verbuchen, müssen uns aber klar darüber
sein, dass es noch ein langer Weg wird, bis auf unserer Seite der A114
Lärmschutzwände stehen.
Vor dem Ausschuss ging Bernd Tröger
als Vertreter unserer Bürgerinitiative Buchholz-Ost auf die beiden Schallschutzgutachten Lärmvorsorge
und Lärmsanierung ein, die uns seit Ende Mai vorliegen. Sie waren bei der
Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Berliner
Informationsfreiheitsgesetz angefordert worden. An Hand einer Schallimmissionskarte aus dem Gutachten
Lärmvorsorge zeigte er, wie weit und wie stark die Buchholzer Seite lärmbelastet
ist und wir sehr die Blankenburger Seite von der vorhandenen Lärmschutzwand
profitiert.
Das Gutachten Lärmvorsorge habe das Ergebnis, dass keine Lärmvorsorge
zu treffen sei. Es handele sich dabei im wesentlichen um ein Rechtsgutachten. Zu
diesem Ergebnis könne der Charlottenburger Gutachter kommen, weil die
Erneuerung A114 bewusst als „keine wesentliche Änderung“ im Sinne der
geltenden Rechtslage geplant worden ist. Wäre es eine wesentliche Änderung,
müsste eine Lärmvorsorge auf max. 59 Dezibel tags/ max. 49 Dezibel nachts
gewährleistet werden.
Aber den Argumenten, wonach die
jetzige Planung zu einer Lärmminderung führe, müsse widersprochen werden.
1. Flüsterasphalt: Als Beispiel für die begrenzte Lebensdauer von offenporigen
Asphalt zitierte er einen Presseartikel über die Bundesautobahn A23 mit der
Überschrift „Flüsterasphalt macht
schlapp – und das nach weniger als zehn Jahren“.
2. Geschwindigkeitsbegrenzung: Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf 80 km/h habe keinesfalls die lärmmindernde Wirkung, die ihr die Gutachten zuschreiben. Nicht nur wegen der fehlenden Kontrolle, die sich besonders nachts auswirke, sondern auch weil dem Lkw-Verkehr, der Hauptlärmverursacher, bei einer 100 km/h-Begrenzung lediglich 80 km/h erlaubt sind. Es ändere sich also kaum etwas, wenn nun auch die Pkws nur 80 km/h statt 100 km/h fahren dürften. Im übrigen gelte die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung schon jetzt wegen des schlechten Zustandes der A114. Unsere Anwohner würden jedoch keine Verringerung des Verkehrslärms bemerken. Im Gegenteil, sie stellten fest, dass der Verkehr ständig zunimmt und die A114 immer lauter wird.
Dann ging der Vertreter unserer
Bürgerinitiative auf das Gutachten
Lärmsanierung ein. Da also keine Lärmvorsorge (siehe oben) zu treffen ist,
wird dort untersucht, ob die Auslösewerte für eine Lärmsanierung erreicht
werden. Es wird eingestanden, dass bei vielen der A114 angrenzenden Wohngebiete
die Auslösewerte für Lärmsanierung (69 Dezibel tags/ 59 Dezibel nachts) überschritten
werden. Wichtig zu wissen sei, betonte er, dass der Schalldruckpegel in Dezibel
ein logarithmisches Maß ist: 10 Dezibel höhere Auslösewerte bei Lärmsanierung bedeuten,
dass der Verkehrslärm doppelt so laut sein darf wie bei Lärmvorsorge. Anhand einer
Karte aus dem Gutachten zeigte er die Abschnitte, für die die Verkehrsplaner Lärmschutz
(eigentlich) für erforderlich halten. Für diese Schutzabschnitte haben sie bereits
Lärmschutzwände dimensioniert, dann wegen vermeintlich zu hoher Kosten wieder
verworfen.
Der Vertreter unserer
Bürgerinitiative forderte, dass die im Gutachten Lärmsanierung bereits
dimensionierten Lärmschutzwände zu einer durchgehenden Wand vereint werden,
die von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Ende des Schutzabschnittes
nördlich der Bucher Straße reicht.
Hinsichtlich der Kosten für die
Lärmschutzwände wies er darauf hin, dass diese in Relation zu anderen Autobahn-Vorhaben in Berlin zu sehen seien: Für
3 km A100 (Neukölln bis Treptow) werden 500 Mio Euro ausgegeben, die Erneuerung
von 8 km A114 sei dagegen sehr preiswert mit bisher nur 33 Mio Euro geplant.
Abschließend warf der Vertreter
unserer Bürgerinitiative die Frage
auf, warum den Planern durchgehende Standstreifen
wichtig sind. Würden nicht auch Haltebuchten reichen? Nein, war seine Antwort
darauf, denn nur durchgehende Standstreifen ließen sich jederzeit zu
Fahrstreifen freischalten. Dazu bedarf es weniger Lichtsignalbrücken, die
schnell aufgestellt sind. Somit könne man den Verkehrsplanern der Senatsverwaltung
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein “Kompliment“ aussprechen: Die teure
Lärmvorsorge entfällt, aber die A114 wird als sechstreifiger Zubringer zur A10
vorbereitet, die im Norden derzeit offiziell sechsstreifig ausgebaut wird. Und
sogar die weniger teure Lärmsanierung muss nach Meinung der Verkehrsplaner nicht
gemacht werden.
Zusammenfassend kritisierte der Vertreter unserer
Bürgerinitiative, dass die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit
ihrer Planung entgegen den Interessen Berlins und seiner Bürger handele. Statt
diese zu vertreten – die Kosten für die Erneuerung der A114 trägt der Bund –
missachtet sie diese. Es sei seine Hoffnung, dass die Pankower Politiker im
Interesse ihrer Bürger aktiv werden, die falsche Planung der Senatsverwaltung zu
korrigieren. Allerdings dränge die Zeit, denn ab 1. Januar 2021 gehe auch die
Planung der Berliner Autobahnen in die Verantwortung der Autobahn GmbH des Bundes über. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde
im September 2018 gegründet mit dem Ziel, er zitierte: „Durch kostensparende Effizienzgewinne mehr zu investieren“. Natürlich
für den Verkehr, nicht für die Umwelt. Von der Autobahn GmbH dürften die
Buchholzer Bürgerinnen und Bürger sicher keine Lärmschutzwände erwarten.