Lärmschutz A114: Fragen an die Senatorin

Ende letzten Jahres hatten wir gemutmaßt, was bei der angekündigten Überarbeitung des Lärmschutzes herauskommen könnte (siehe Beitrag „Blick in die Glaskugel“). Da die für Februar versprochene Information auf der Internetseite der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf sich warten lässt, haben wir nachgefragt.

Sehr geehrte Frau Senatorin Günther,

der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Herr Stefan Liebich, hatte Ihnen am 27. September 2019 einen Brief geschrieben, in dem er sich engagiert und überzeugend für unser Anliegen einsetzt, und zwar im Zuge der Sanierung der Autobahn A114 auch an der westlichen Seite Lärmschutzwände zu errichten.

In Ihrer Antwort an Herrn Liebich schreiben Sie am 13. Dezember 2019:

Zwischenzeitlich wurde vor dem Hintergrund einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 100 km/h beschlossen, das Lärmschutzgutachten auf dieser Basis zu überarbeiten und eine erneute Abwägung hinsichtlich des Einsatzes von Lärmschutzwänden zu initiieren. 
Dieser Vorgang sollte im ersten Quartal 2020 seinen Abschluss finden. Daran anschließend werden die Ergebnisse dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgestellt und die weitere Vorgehensweise diskutiert.

Bitte teilen Sie uns mit, welchen Sachstand die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens erreicht hat. Auf der Internetseite Ihres Hauses ist die für Februar 2020 angekündigte Information bisher nicht erschienen.

Des Weiteren würden wir gern wissen, in wessen Verantwortung die Überarbeitung der Lärmsanierung A114 ab 01.01.2021 liegt: nach wie vor bei Ihrer Senatsverwaltung oder bei der Autobahn GmbH, in deren Zuständigkeitsbereich die A114 übergeht.

Wir möchten vermeiden, dass uns Ihre Verwaltung im Januar 2021 mitteilt, sie sei leider nicht mehr zuständig und wir von der Autobahn GmbH erfahren, von einer beabsichtigten Überarbeitung des Gutachtens Lärmsanierung sei bei Übergabe des Projektes Sanierung A114 nicht die Rede gewesen.

Auf eine baldige, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Buchholz-Ost positive Antwort von Ihnen hoffend, verbleiben wir 

mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Buchholz-Ost

Ergänzend zur direkten Nachfrage bei Senatorin Günther haben wir uns in einem Telefonat die weitere Unterstützung von Stefan Liebich versichern lassen. Unser Gesprächspartner in seinem Team versprach, sich weiter für den geforderten Lärmschutz an der A114 einzusetzen.

Ergänzung (24. September 2020):
Inzwischen liegt eine Antwort aus der Senatsverwaltung vor. Danach habe sich die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens aufgrund der Auswirkungen in Folge Corona leider verzögert. Die Beauftragung stünde unmittelbar bevor. Der Projektübergang zur Autobahn GmbH werde auch den Sachverhalt Lärmsanierung beinhalten.

Lärmschutz A114 – Blick in die Glaskugel

Was die angekündigte Überarbeitung des Gutachtens Lärmsanierung durch die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bringen wird, kann derzeit nur gemutmaßt werden. Wir wollen uns daran versuchen. Zuerst informieren wir, was in den letzten Monaten passiert ist.

Auf der Informationsveranstaltung am 23. Oktober von der Senatsverwaltung UVK im MDC Buch wurde in Aussicht gestellt, dass „Maßnahmen der Lärmsanierung außerhalb des Bauvorhabens Erneuerung A 114 umgesetzt werden (Finanzierung aus separatem Topf)“.
Den kritischen Äußerungen der erschienenen Anwohnerinnen und Anwohner wurde wieder und wieder entgegengehalten, dass man ja durch Gesetzte und Vorschriften gebunden sei und nicht anders könne. Dem ist zu widersprechen. Es ist die Verantwortung von Politik und Verwaltung, die Gesundheit der Menschen nach derzeitigem Standard – das bedeutet Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – wie sie die Lärmvorsorge fordert – zu schützen. Die doppelt so lauten Werte 69 Dezibel bzw. 59 Dezibel – das sind die Werte der Lärmsanierung -, entsprechen nicht mehr dem jetzigen Erkenntnisstand hinsichtlich Gesundheitsschäden durch Verkehrslärm und dem heutigen Umweltbewusstsein.
Vom Bezirksamt Pankow war Stadtrat Kuhn bei der Informationsveranstaltung anwesend. Wir wissen nicht, hoffen aber, dass er sich in Gesprächen mit den Senatsvertretern auch für Lärmschutz eingesetzt hat.

Das Bezirksamt Pankow antwortete am 21. November der Bezirksverordnetenversammlung Pankow, von der es mit Beschluss vom 14. August aufgefordert worden war, sich für Lärmschutz auch westlich der A114 bei der Senatsverwaltung UVK einzusetzen. Den Kernsatz aus dem vom Staatsekretär UVK am 28.10.2019 erhaltenen Brief gibt das Bezirksamt in seiner Antwort wörtlich wieder:
Daraus resultierende (aus der Überarbeitung Gutachten Lärmsanierung) mögliche weitergehende Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) könnten losgelöst vom Erneuerungsvorhaben A114 gesondert umgesetzt werden.

Der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Stefan Liebich, schrieb am 27. September einen Brief an Senatorin Günther, in dem er sich engagiert und überzeugend für unser Anliegen einsetzt. Eine schriftliche Antwort der Senatorin ist bisher nicht eingegangen. Wie wir hörten, gab es ein Telefonat seines Büros mit dem persönlichen Referenten der Senatorin. Darin wurden Lärmschutzwände für 2023 in Aussicht gestellt, außerhalb der Erneuerung der A114.

Die Erneuerung A114 soll im III. Quartal 2023 abgeschlossen sein. Ein Lärmschutz, der nicht im Rahmen dieser Grundsanierung erfolgt, wirft zwangsläufig Fragen auf. Wird möglicherweise nur Geld vorhanden sein für eine minimalistische Lösung, der lediglich eine Alibifunktion zukommt? Kann es gelingen, mit den letzten Straßenbauarbeiten oder unmittelbar danach Lärmschutzwände aufzustellen? Oder werden unerwartete Probleme die Lärmschutzwände verzögern, während der stark erhöhte Verkehrslärm sofort nach Freigabe der erneuerten A114 da ist?

Einen Ansatz für einen minimalen Lärmschutz gab es bereits im Gutachten Lärmsanierung von 2016. Die darin berechneten Lärmschutzwände (Siehe Karte Schutzabschnitte und Tabelle) wurden jedoch aus vermeintlichen Kostengründen nicht in die Erneuerung A114 einbezogen.

Schutzabschnitte im Gutachten Lärmsanierung 2016
(Quelle: Senatsverwaltung UVK 2016)
SchutzabschnittLageLärmschutzwand
AZwischen Autobahnzubringer Prenzlauer Promenade (B109) und der BAB A 114 zehnstöckige Wohnhäuser, weiter nördlich Einfamilienhäuser und fünfstöckige Wohnbebauung an der Schlossallee an
BWohngebäude nördlich im Bereich der Fischteiche an der Panke
C“Erholungsanlage Blankenburg“, nördlich der Fischteiche bis zum GSG-Gewerbepark an der Bahnhofstraße.876 m
DNördlich GSG-Gewerbepark an der Ferdinand-Buisson-Straße. Grünzug mit Wanderweg entlang der Panke.263 m
EKleingartenanlage sowie “Erholungsanlage Gravenstein“, nördlich an D anschließend, über etwa 1,7km bis AS Bucher Straße.310 m
FZwischen den Anschlussstellen Bucher Straße und Schönerlinder Straße.588 m
GÖstlich 114, “Erholungsanlage Gravenstein“71 m
HÖstlich A 114 an der parallel verlaufenden Burgwallstraße. Wird bereits durchgehend durch eine Lärmschutzwand geschützt1390 m
I“Erholungsanlage Blankenburg“ Östlich 1141489 m
JÖstlich Prenzlauer Promenade (B109), südlich der Bahntrasse Kleingartenanlage “Feuchter Winkel Ost“

Berechnete, nach Kostenabwägung jedoch verworfene Lärmschutzwände im Gutachten Lärmsanierung 2016
(Quelle: Senatsverwaltung UVK 2016, vereinfacht)

Im I. Quartal 2020 will die Senatsverwaltung UVK das überarbeitete Gutachten Lärmsanierung veröffentlichen. Wir erlauben uns, erneut an das eigentlich Selbstverständliche hinsichtlich Lärmschutz A114 zu erinnern:
Durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Autobahn, die alle Bürgerinnen und Bürger wirksam– das heißt Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützen.