Kurz vor der Wahl werben alle Parteien um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler – so auch in Buchholz. Da sollte man doch meinen, dass die Anliegen und Interessen der Buchholzerinnen und Buchholzer bei den Parteien besondere Aufmerksamkeit erfahren, aber genau das Gegenteil ist mit zwei Beschlüssen der Bezirksverordneten-Versammlung Pankow (BVV) vom 1. September 2021 der Fall.
Mit dem ersten Beschluss (Antragseinreicher CDU und Linke) über die Aufstellung eines Rahmenplans für Buchholz wird die Wiesenlandschaft westlich der Ludwig-Quidde-Straße wieder zum Bauland erklärt. Die Buchholzerinnen und Buchholzer hatten sich gefreut, als im Januar 2020 im Bezirksamt Pankow aufgrund eines Bodengutachtens entschieden wurde, wenigstens die Wiesen zwischen Parkgraben und Ludwig-Quidde-Straße nicht zu bebauen (Teilerfolg für die Natur). Diese Entscheidung wird mit dem neuen BVV-Beschluss hinfällig, auch wenn dies von Vertretern der Grünen-Fraktion, die den BVV-Beschluss mitgetragen hat, nachträglich bestritten wird (so geäußert von Frau Dr. Koch und Frau Tharan am 5. September bei einem Stadtspaziergang vor Ort).
Im zweiten Beschluss (Antragseinreicher SPD) wird dem Bezirksamt Pankow vorgegeben, dass bei allen künftigen Beteiligungsverfahren nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner anzuhören sind, sondern verstärkt auch Wohnungssuchende, Geflüchtete, Studierende, Behinderte und sonstige Interessengruppen mit ihren Anliegen. Dadurch werden die im Planverfahren vorgebrachten berechtigten Einwendungen der Buchholzerinnen und Buchholzer gegen das Großbauvorhaben Ludwig-Quidde-Straße marginalisiert und somit irrelevant.
Diesen falschen Signalen der Pankower Bezirksverordneten stellen wir unsere Forderungen entgegen:
Erhalt und dauerhafte Sicherung der letzten verbliebenen Wiesenlandschaft von Buchholz-Ost.
Keine Eingriffe in Naturräume und keine weitere Versiegelung wertvoller Naturflächen – allenfalls ortsverträgliche Bebauung auf bereits versiegelten Flächen.
Diese Bodennebel zeugen von der Bedeutung der Wiesen an der Ludwig-Quidde-Straße für das Stadtklima. Selbst in den Sommermonaten treten diese häufig auf. Aufgrund ihrer geologischen Besonderheit (Niedermoore) und ihrer Lage sind sie ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet für unsere Stadt.
Wer möchte, kann darin auch etwas Magie entdecken. ?
Am 28.07.2021 informierte das Bezirksamt Pankow mittels Pressemitteilung über den Start eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu dem geplanten Großbauvorhaben in der Ludwig-Quidde-Straße:
Da fragt man sich: Was ist da im Bezirksamt los? 500 Wohnungen auf 4,6 Hektar Fläche – Wie soll das gehen?
Es kann niemand (auch nicht das Bezirksamt) ernsthaft wollen, dass hier in Buchholz der „Steglitzer Kreisel“ nachgebaut wird. In einem Wohngebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung und Kleingartennutzung stellen die vom Bezirksamt gemachten Planungsziele einen klaren Bruch der Verhältnismäßigkeit dar.
Da hilft auch kein noch so ambitioniert klingender städtebaulicher Ideenwettbewerb. Die Planvorgaben sind einfach zu hoch und haben jegliches Maß verloren.
Statt mit unrealistischen Großbauplänen unserem Ortsteil seine Identität und seinen Charakter zu rauben, sollte das Bezirksamt den Mut aufbringen einzugestehen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Teilfläche des zu bebauenden Areals ein Fehler war. Die Fläche ist einfach zu klein, um auf ihr zu wirtschaftlich vertretbaren Baukosten Sozialbauwohnungen errichten zu können.
Wir fordern daher die Bezirksverordneten der BVV Pankow auf: Nehmen Sie Ihre Verantwortung für unseren Stadtbezirk ernst und lassen Sie nicht zu, dass solche überdimensionierten Bauplanungen in der BVV beschlossen werden.
Im Herbst dieses Jahres stehen die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow an. Im Zuge dessen kommt am Donnerstag 29.07.2021 Johannes Kraft (aktueller Vorsitzender der CDU-Fraktion in der BVV Pankow und Kandidat für das Abgeordnetenhaus) zu uns in die Ludwig-Quidde-Straße.
Ab 18:00 Uhr lädt Herr Kraft zu einer Bürgersprechstunde über die geplante Bebauung an der Ludwig-Quidde-Straße, den Lärmschutz zur A114 und das Verkehrsproblem im Nordosten Pankows ein. Die Sprechstunde bietet die Möglichkeit eigene Fragen und Probleme anzusprechen und sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.
Während einige Pankower Großbauprojekte aktuell auf Eis liegen (Elisabeth-Aue) und andere ersatzlos aufgegeben wurden (Wilhelmsruher Tor, Schlosspark Pankow), gibt es eine Reihe von Bauvorhaben, die vom Senat nun mit Nachdruck weiter vorangetrieben werden (Blankenburger Süden, Karow, Buch).
Dabei werden verkehrliche Belange nur unzureichend in den Planungen berücksichtigt. Sollten die Planungen so realisiert werden, ergeben sich erhebliche Negativfolgen für den gesamten Berliner Nordosten, so auch für uns in Buchholz.
Daher rufen die in der Kooperation Nord-Ost verbundenen Initiativen und Vereine für den 6. Mai unter dem Motto „Lebensqualität im Nordosten Berlins erhalten“ zu einer Protest-Demonstration vor dem Berliner Abgeordnetenhaus auf.
Kommen auch Sie am Donnerstag den 6. Mai ab 16:00 Uhr zu der Demonstration in der Niederkirchnerstraße 5 (Berlin-Mitte). Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Abgeordneten Ihre Meinung über die aktuelle Bau- und Verkehrspolitik im Berliner Nordosten mitzuteilen. Bitte achten Sie bei Ihrer Teilnahme auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Ende letzten Jahres hatten wir gemutmaßt, was bei der angekündigten Überarbeitung des Lärmschutzes herauskommen könnte (siehe Beitrag „Blick in die Glaskugel“). Da die für Februar versprochene Information auf der Internetseite der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf sich warten lässt, haben wir nachgefragt.
Sehr geehrte Frau Senatorin Günther,
der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Herr Stefan Liebich, hatte Ihnen am 27. September 2019 einen Brief geschrieben, in dem er sich engagiert und überzeugend für unser Anliegen einsetzt, und zwar im Zuge der Sanierung der Autobahn A114 auch an der westlichen Seite Lärmschutzwände zu errichten.
In Ihrer Antwort an Herrn Liebich schreiben Sie am 13. Dezember 2019:
Zwischenzeitlich wurde vor dem Hintergrund einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 100 km/h beschlossen, das Lärmschutzgutachten auf dieser Basis zu überarbeiten und eine erneute Abwägung hinsichtlich des Einsatzes von Lärmschutzwänden zu initiieren. Dieser Vorgang sollte im ersten Quartal 2020 seinen Abschluss finden. Daran anschließend werden die Ergebnisse dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgestellt und die weitere Vorgehensweise diskutiert.
Bitte teilen Sie uns mit, welchen Sachstand die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens erreicht hat. Auf der Internetseite Ihres Hauses ist die für Februar 2020 angekündigte Information bisher nicht erschienen.
Des Weiteren würden wir gern wissen, in wessen Verantwortung die Überarbeitung der Lärmsanierung A114 ab 01.01.2021 liegt: nach wie vor bei Ihrer Senatsverwaltung oder bei der Autobahn GmbH, in deren Zuständigkeitsbereich die A114 übergeht.
Wir möchten vermeiden, dass uns Ihre Verwaltung im Januar 2021 mitteilt, sie sei leider nicht mehr zuständig und wir von der Autobahn GmbH erfahren, von einer beabsichtigten Überarbeitung des Gutachtens Lärmsanierung sei bei Übergabe des Projektes Sanierung A114 nicht die Rede gewesen.
Auf eine baldige, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Buchholz-Ost positive Antwort von Ihnen hoffend, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Buchholz-Ost
Ergänzend zur direkten Nachfrage bei Senatorin Günther haben wir uns in einem Telefonat die weitere Unterstützung von Stefan Liebich versichern lassen. Unser Gesprächspartner in seinem Team versprach, sich weiter für den geforderten Lärmschutz an der A114 einzusetzen.
Ergänzung (24. September 2020): Inzwischen liegt eine Antwort aus der Senatsverwaltung vor. Danach habe sich die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens aufgrund derAuswirkungen in Folge Corona leider verzögert. DieBeauftragung stünde unmittelbar bevor. Der Projektübergang zur Autobahn GmbH werde auch den Sachverhalt Lärmsanierung beinhalten.
Im Januar konnten wir die Entscheidung des Bezirksamtes begrüßen, dass aufgrund eines neuen Bodengutachtens die Naturfläche westlich der Ludwig-Quidde-Straße bis zum Parkgraben nicht bebaut und damit das Bauvorhaben B 3-59 in der Größe nicht umgesetzt wird, wie es uns auf der Einwohnerversammlung präsentiert wurde. Uns stellte sich die Frage, weshalb wird eine gebotene Schutzwürdigkeit nicht auch für den Teil der Naturfläche östlich der Ludwig-Quidde-Straße bis zum Graben 60 festgestellt? Auf diese Frage eine Antwort erhoffend, forderten wir das Bodengutachten im Januar an.
In den uns dann im März vom Bezirksamt Pankow zur Verfügung gestellten
Bodenkundlichen Untersuchungen im Rahmen des B-Planverfahrens 3-59 Ludwig-Quidde-Straße vom 04.12.2019 von der C&E GmbH Niederlassung Berlin
klassifizieren die Gutachter östlich bzw. südöstlich der Ludwig-Quidde-Straße ein Areal als „anthropogene Auffüllung aus Siedlungsbauschutt“ (S. 30), eingetragen als Legendeneinheit LE5 in der Karte Bodenformen u. Schutzwürdigkeit (Siehe unten Karte Bodenformen u. Schutzwürdigkeit, LE5 grau eingefärbt, Anlage 2 des Gutachtens). Sie mutmaßen: „Dieser Boden ist wahrscheinlich am Anfang der 1950er Jahre durch Aufschüttung von Baurestmassen mit höheren Anteilen an Ziegelbauschutt, Holzkohle und Humus entstanden“(S. 29).
Eine derartige anthropogene Beeinflussung des anstehenden Bodens nehmen die Gutachter folglich zum Anlass, dem 1,85 ha umfassenden Gesamtgebiet der LE 5 eine grundsätzlich negative und niedrige Schutzwürdigkeit zu unterstellen.
Der Mutmaßung der Gutachter hinsichtlich einer anthropogenen Auffüllung Anfang der 1950-er Jahre widersprechen wir, denn von den in Buchholz-Ost lebenden Zeitzeugen hören wir etwas anderes. Sie seien als Kinder über die Wiese zur Panke gewandert. Da hätte niemand dort Ziegelbauschutt abgelagert. In diesen Jahren seien in Ostberlin Nahrungsmittel ein hohes Gut gewesen, keiner wäre auf die Idee gekommen, Heuwiesen oder Äcker zuzuschütten.
Die Gutachter glauben jedoch, die Anfang der 1950-er Jahren angenommene Auffüllung anhand von Schüttkegeln in einem Luftbild von 1953 zu sehen (S. 8). Schüttkegel sehen wir dort nicht. Im Gegenteil, das Luftbild von 1953 zeigt eine völlige Gleichwertigkeit von LE5 mit den umgebenden Flächen.
Nun machen wir einen Zeitsprung von mehr als fünfzig Jahren in den Sommer 2010. Auf dem Luftbild oben sehen wir, dass LE5 eine Wiese mit Sträuchern und kleinen Baumgruppen ist. Wir stellen fest, dass LE5 sich nicht von den anderen Naturflächen unterscheidet. Keinesfalls ist auf diesem Areal etwas von einer anthropogenen Auffüllung zu sehen.
Nach einem weiteren Zeitsprung von fünf Jahren in den Sommer 2015 blicken wir erneut auf LE5, wo es jetzt völlig anders aussieht. Fast auf dem gesamten Areal von LE5 sind die Bäume und Sträucher abgeholzt und auf der Wiese finden wir auch die Schüttkegel, die die Gutachter glauben, auf dem Luftbild von 1953 zu sehen. Wir stellen fest, dass in der Alten Gärtnerei gebaut wird und wir sehen den Weg, auf dem von dort Erdaushub nach LE5 gebracht wird. Alles deutet darauf hin, dass die anthropogene Auffüllung von LE5 in Verbindung mit den Bauarbeiten in der Alten Gärtnerei stattgefunden hat.
Vollkommen unabhängig von Zeitpunkt, Zeitdauer und Rechtmäßigkeit der Bodenablagerung in LE5 und damit einer anthropogenen Beeinflussung müssen wir festhalten, dass damit die betreffende Fläche eine maßgebliche qualitative Abwertung erfahren hat, da nachweislich ein davon abweichender Ausgangszustand vorgelegen hat (vgl. Luftbildkarte 1953). Wir sind der Auffassung, dass diese anthropogen verschuldete Zustandsverschlechterung nicht zum Anlass genommen werden darf, die negative bzw. niedrige Schutzwürdigkeit von LE5 zu begründen. Anderenfalls würde dies die Möglichkeit eröffnen, durch Zustandsstörungen gleicher Art und Weise auch immer die gesetzlich gebotenen Verpflichtungen des Bundesnaturschutzgesetzes auszuhebeln.
Offen Fragen ergeben sich auch hinsichtlich der Lebensraumfunktion der Legendeneinheiten östlich der Ludwig-Quidde-Straße. Es wird auf die Notwendigkeit entsprechender Untersuchungen verwiesen. Dennoch wird rein hypothetisch eine Schutzwürdigkeits-Einschätzung als „gering“ vorgenommen, da keine besonders seltenen oder geschützten Arten vermutet werden (S. 40, Tab. 6). Wir halten konkrete faunistische und floristische Untersuchungen zur validen Einschätzung der Lebensraumfunktion für dringend geboten.
Den Gutachtern, die östlich der Ludwig-Quidde-Straße „keine sehr wichtige Lebensraumfunktion“ sehen (S. 40), wird die Bewohnerin heftig widersprechen, die wir an der Grenze von LE5 zu LE6 nahe des Bohrpunktes 19 angetroffen haben. Sie wird es nicht wissen, aber wir, die wir das Bundesnaturschutzgesetz kennen, können ihr sagen, dass sie zu einer besonders geschützten Tierart gehört. Laut Bußgeldkatalog Berlin (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-igel/) stellt beispielsweise allein das Fangen, Verletzen, Töten von Igeln sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten einen bußgeldbehafteten Tatbestand mit einer Ahndung von bis zu 50.000 € dar.
Fazit: Das Bodengutachten bestätigt eine Schutzwürdigkeit der Naturfläche zwischen Ludwig-Quidde-Straße und Parkgraben, wirft aber Fragen auf hinsichtlich der anthropogenen Auffüllung und des Naturschutzes für das östliche Areal bis zum Graben 60.
Unserem Ziel, die letzte landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft unseres Wohngebietes zu erhalten, sind wir ein Stück nähergekommen. Der westliche Teil der Naturfläche zwischen Parkgraben und Ludwig-Quidde-Straße wird nicht bebaut. Das ist das Ergebnis eines neuen Bodengutachtens, welches am 7. Januar auf der Tagung des Stadtentwicklungsausschusses der BVV Pankow vom Bezirksamt vorgestellt wurde.
Die Entscheidung des Bezirksamts werten wir als Verdienst unserer Bürgerinitiative. Ohne unsere Forderung nach Beachtung der besonderen Schutzwürdigkeit der vorhandenen Böden hätte es kein neues Gutachten gegeben.
Nun stellt sich Frage, weshalb die Schutzwürdigkeit nicht auch für den östlichen Teil der Naturfläche zwischen Ludwig-Quidde-Straße und Graben 60 festgestellt wurde. Den größten Flächenanteil davon hat eine Wiese, auf die allerdings Erdaushub aus der Alten Gärtnerei großflächig verteilt wurde. Das geschah entgegen den Auflagen durch die Umweltschutzbehörde, die nur eine Zwischenlagerung erlaubte.
Diese Wiese östlich der Ludwig-Quidde-Straße ist über den Graben 60 mit der Panke verbunden und könnte in das Panke-Biotop einbezogen werden. Zusammen mit der bereits als schutzwürdig festgestellten Fläche westlich der Ludwig-Quidde-Straße entstünde ein wertvolles zusammenhängendes Naturgebiet.
Es entstünde ein Naturgebiet mit „Böden von mittlerer, hoher und sehr hoher Schutzwürdigkeit im Sinne des Naturhaushalts“, das wegen der „Beschaffenheit seines Untergrunds als CO2-Speicher“ sowie seines „Werts im Sinne des Natur- und Artenschutzes“ zu erhalten wäre, um die Worte von Stadtrat Kuhn (bezogen auf die westliche Fläche) im Stadtentwicklungsausschuss wiederzugeben.
Fazit: Das Bauvorhaben B 3-59 an der Ludwig-Quidde-Straße wird in der Größe, wie es uns das Bezirksamt auf der Einwohnerversammlung am 7. Januar 2019 präsentierte, nicht umgesetzt. Wie die überarbeitete Planung aussehen wird, ist derzeit offen.
Was die angekündigte Überarbeitung des Gutachtens Lärmsanierung durch die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bringen wird, kann derzeit nur gemutmaßt werden. Wir wollen uns daran versuchen. Zuerst informieren wir, was in den letzten Monaten passiert ist.
Auf der Informationsveranstaltung am 23. Oktober von der Senatsverwaltung UVK im MDC Buch wurde in Aussicht gestellt, dass „Maßnahmen der Lärmsanierung außerhalb des Bauvorhabens Erneuerung A 114 umgesetzt werden (Finanzierung aus separatem Topf)“. Den kritischen Äußerungen der erschienenen Anwohnerinnen und Anwohner wurde wieder und wieder entgegengehalten, dass man ja durch Gesetzte und Vorschriften gebunden sei und nicht anders könne. Dem ist zu widersprechen. Es ist die Verantwortung von Politik und Verwaltung, die Gesundheit der Menschen nach derzeitigem Standard – das bedeutet Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – wie sie die Lärmvorsorge fordert – zu schützen. Die doppelt so lauten Werte 69 Dezibel bzw. 59 Dezibel – das sind die Werte der Lärmsanierung -, entsprechen nicht mehr dem jetzigen Erkenntnisstand hinsichtlich Gesundheitsschäden durch Verkehrslärm und dem heutigen Umweltbewusstsein. Vom Bezirksamt Pankow war Stadtrat Kuhn bei der Informationsveranstaltung anwesend. Wir wissen nicht, hoffen aber, dass er sich in Gesprächen mit den Senatsvertretern auch für Lärmschutz eingesetzt hat.
Das Bezirksamt Pankowantwortete am21. November der Bezirksverordnetenversammlung Pankow, von der es mit Beschluss vom 14. August aufgefordert worden war, sich für Lärmschutz auch westlich der A114 bei der Senatsverwaltung UVK einzusetzen. Den Kernsatz aus dem vom Staatsekretär UVK am 28.10.2019 erhaltenen Brief gibt das Bezirksamt in seiner Antwort wörtlich wieder: „Daraus resultierende (aus der Überarbeitung Gutachten Lärmsanierung) mögliche weitergehende Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) könnten losgelöst vom Erneuerungsvorhaben A114 gesondert umgesetzt werden.
Der Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Stefan Liebich, schrieb am 27. September einen Brief an Senatorin Günther, in dem er sich engagiert und überzeugend für unser Anliegen einsetzt. Eine schriftliche Antwort der Senatorin ist bisher nicht eingegangen. Wie wir hörten, gab es ein Telefonat seines Büros mit dem persönlichen Referenten der Senatorin. Darin wurden Lärmschutzwände für 2023 in Aussicht gestellt, außerhalb der Erneuerung der A114.
Die Erneuerung A114 soll im III. Quartal 2023 abgeschlossen sein. Ein Lärmschutz, der nicht im Rahmen dieser Grundsanierung erfolgt, wirft zwangsläufig Fragen auf. Wird möglicherweise nur Geld vorhanden sein für eine minimalistische Lösung, der lediglich eine Alibifunktion zukommt? Kann es gelingen, mit den letzten Straßenbauarbeiten oder unmittelbar danach Lärmschutzwände aufzustellen? Oder werden unerwartete Probleme die Lärmschutzwände verzögern, während der stark erhöhte Verkehrslärm sofort nach Freigabe der erneuerten A114 da ist?
Einen Ansatz für einen minimalen Lärmschutz gab es bereits im Gutachten Lärmsanierung von 2016. Die darin berechneten Lärmschutzwände (Siehe Karte Schutzabschnitte und Tabelle) wurden jedoch aus vermeintlichen Kostengründen nicht in die Erneuerung A114 einbezogen.
Schutzabschnitt
Lage
Lärmschutzwand
A
Zwischen Autobahnzubringer Prenzlauer Promenade (B109) und der BAB A 114 zehnstöckige Wohnhäuser, weiter nördlich Einfamilienhäuser und fünfstöckige Wohnbebauung an der Schlossallee an
—
B
Wohngebäude nördlich im Bereich der Fischteiche an der Panke
—
C
“Erholungsanlage Blankenburg“, nördlich der Fischteiche bis zum GSG-Gewerbepark an der Bahnhofstraße.
876 m
D
Nördlich GSG-Gewerbepark an der Ferdinand-Buisson-Straße. Grünzug mit Wanderweg entlang der Panke.
263 m
E
Kleingartenanlage sowie “Erholungsanlage Gravenstein“, nördlich an D anschließend, über etwa 1,7km bis AS Bucher Straße.
310 m
F
Zwischen den Anschlussstellen Bucher Straße und Schönerlinder Straße.
588 m
G
Östlich 114, “Erholungsanlage Gravenstein“
71 m
H
Östlich A 114 an der parallel verlaufenden Burgwallstraße. Wird bereits durchgehend durch eine Lärmschutzwand geschützt
1390 m
I
“Erholungsanlage Blankenburg“ Östlich 114
1489 m
J
Östlich Prenzlauer Promenade (B109), südlich der Bahntrasse Kleingartenanlage “Feuchter Winkel Ost“
—
Berechnete, nach Kostenabwägung jedoch verworfene Lärmschutzwände im Gutachten Lärmsanierung 2016 (Quelle: Senatsverwaltung UVK 2016, vereinfacht)
Im I. Quartal 2020 will die Senatsverwaltung UVK das überarbeitete Gutachten Lärmsanierung veröffentlichen. Wir erlauben uns, erneut an das eigentlich Selbstverständliche hinsichtlich Lärmschutz A114 zu erinnern: Durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Autobahn, die alle Bürgerinnen und Bürger wirksam– das heißt Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützen.
Am Freitagabend, 1. November, leuchtete eine 300 Meter lange Lichterkette entlang der Naturfläche an der Ludwig-Ouidde-Straße. Dort, wo vielgeschossige Betonriegel entstehen sollen, setzten wir als Buchholzer Bürgerinnen und Bürger damit ein Zeichen unseres Protestes.
Mit Transparenten wie “KEINE neue Satelitenstadt in Buchholz“ und “GRÜN statt Beton“ bekundeten die Buchholzerinnen und Buchholzer ihren Unmut gegen Großbauirrsinn und Naturzerstörung.
Zustimmung und Beifall erhielt Henry Merker, Sprecher unserer Bürgerinitiative, als er den weitestgehenden Erhalt der Naturflächen an der Ludwig-Ouidde-Straße forderte. Falls Teilflächen bebaut werden, darf das nur maßvoll und ortsgerecht nach geltendem Flächennutzungsplan (FNP) erfolgen. Die Stadtplaner der 1990-er Jahre erkannten richtig, welche Art der Bebauung hier in einer gartengeprägten Siedlungsstruktur möglich ist und stellten einen angepassten FNP auf. Getrieben von einem kurzsichtigen Großbauaktionismus soll jetzt dieser begründete FNP über den Haufen geworfen werden.
Trotz ungünstiger Witterungsbedingungen und einsetzendem Regen durften wir uns über deutlich mehr teilnehmende Buchholzerinnen und Buchholzer freuen als bei den Aktionen im Mai und September. Es zeigt, immer mehr bringen sich aktiv ein gegen das Großbauvorhaben und für den Erhalt der Lebensqualität in Buchholz-Ost.
In Gesprächen, die wir beim Aufbau der Lichterkette führten, wünschten sich die bis zur Sperrung durchfahrenden Autofahrer Informationen über unsere Aktion und zeigten Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigung.
Unser Buchholzer “Lichtpunkt“ war Teil einer gemeinsamen Aktion im Pankower Norden, bei der zeitgleich in Blankenburg und Karow “Lichtpunkte“ gesetzt wurden. Auf dem Portal pankow.live findet sich ein Pressebericht über die Aktion in den drei Orten:
Während der Demonstration war die Ludwig-Quidde-Straße von der Straße 160 bis zum Landapfelweg zuverlässig abgesperrt worden. Dafür möchten wir uns bei den Verantwortlichen der Polizei und den Beamten vor Ort bedanken.