Der öffentliche Druck der letzten Monate zeigt Wirkung: die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK) korrigiert die bisherige Planung zum Lärmschutz an der Autobahn A114.
Ob die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger nun tatsächlich wirksam vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm geschützt werden, bleibt offen.
Am 14. August hatte die Pankower Bezirksverordnetenversammlung sich einstimmig für Lärmschutzwände auch westlich der Autobahn A114 ausgesprochen. Dazu konnten wir als Bürgerinitiative Buchholz-Ost durch unser Auftreten vor der BVV und im Ausschuss Umwelt und Natur beitragen (siehe frühere Artikel zum Lärmschutz).
Einen Monat später, in einem Gespräch am 10. September, gewannen Vertreter unserer Bürgerinitiative den Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Stefan Liebich, sich ebenfalls für Lärmschutzwände auf der Buchholzer Seite einzusetzen.
Auf Landesebene gab es bereits im Frühjahr eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus, die von Horst Heimberger, Gründungsmitglied unserer BI, initiiert worden war.
Nun scheint es, dass diese Forderung der Bürger bei der verantwortlichen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK) angekommen ist und die bisherige Planung überarbeitet wird.
Allerdings erlauben wir uns kritische Anmerkungen zu dem, was wir auf der Internetseite der Senatsverwaltung UVK, abgerufen 13.10.2019, 07:36 Uhr, zum Lärmschutz vor der zweiten Informationsveranstaltung zur Erneuerung der A114 am 23. Oktober lesen:
„Unter Beachtung aktueller Gegebenheiten ist dieses Maßnahmenpaket (zur Lärmsanierung von 2016, mit Flüsterasphalt und Geschwindigkeitsbegrenzung) jedoch noch einmal auf den Prüfstand zu stellen“
und weiter
„Aus diesem Grund wird das Gutachten Lärmsanierung derzeit auf Grundlage aktueller Randbedingungen überarbeitet“
Was nun die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger an der A114 erwarten können, darüber werden sie im Unklaren gelassen. Ihnen wird lediglich die Hoffnung gemacht, dass sie „zu gegebenem Zeitpunkt“ „(voraussichtlich Feb. 2020)“ Näheres erfahren werden. Gleichzeitig wird aber vorgebaut, dass sie nicht zu viel erwarten sollen, denn, so liest man weiter:
„Mögliche weitergehende Lärmsanierungsmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) werden losgelöst von dem Erneuerungsvorhaben A114 gesondert umgesetzt. (separate Finanzierung/ Betreuung). Eine etwaiige Nachrüstung von Lärmschutzwandelementen ist auch im Anschluss der Baumaßnahme Erneuerung der A114 möglich.“
Aus Sicht der Senatsverwaltung UVK soll das heißen, wenn wir jetzt bei der Erneuerung keine Lärmschutzwände für euch bauen, dann lassen wir euch die Hoffnung, dass die auch noch später aufgestellt werden können. Anwohner, Umwelt und Natur zweimal nacheinander durch Baumaßnahmen zu belasten, Entschuldigung, aber das ist nun völlig absurd!
Dem stellen wir unsere einfache und klare Forderung gegenüber:
Durchgehende Lärmschutzwände bei der Erneuerung der Autobahn auf beiden Seiten, die alle Bürgerinnen und Bürger wirksam – das bedeutet Immissionsgrenzwerte von 59 Dezibel tags und 49 Dezibel nachts – vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützen.
Liebe Buchholzerinnen und Buchholzer, bitte unterstützen Sie uns, dass diese Forderung bei der Senatsverwaltung UVK Gehör findet. Besuchen Sie die oben genannte Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 23. Oktober um 18:30 Uhr im Communication Center des MDC, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin.