Zwei BVV-Beschlüsse gegen Buchholz

Kurz vor der Wahl werben alle Parteien um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler – so auch in Buchholz. Da sollte man doch meinen, dass die Anliegen und Interessen der Buchholzerinnen und Buchholzer bei den Parteien besondere Aufmerksamkeit erfahren, aber genau das Gegenteil ist mit zwei Beschlüssen der Bezirksverordneten-Versammlung Pankow (BVV) vom 1. September 2021 der Fall.

Mit dem ersten Beschluss (Antragseinreicher CDU und Linke) über die Aufstellung eines Rahmenplans für Buchholz wird die Wiesenlandschaft westlich der Ludwig-Quidde-Straße wieder zum Bauland erklärt. Die Buchholzerinnen und Buchholzer hatten sich gefreut, als im Januar 2020 im Bezirksamt Pankow aufgrund eines Bodengutachtens entschieden wurde, wenigstens die Wiesen zwischen Parkgraben und Ludwig-Quidde-Straße nicht zu bebauen (Teilerfolg für die Natur). Diese Entscheidung wird mit dem neuen BVV-Beschluss hinfällig, auch wenn dies von Vertretern der Grünen-Fraktion, die den BVV-Beschluss mitgetragen hat, nachträglich bestritten wird (so geäußert von Frau Dr. Koch und Frau Tharan am 5. September bei einem Stadtspaziergang vor Ort).

Im zweiten Beschluss (Antragseinreicher SPD) wird dem Bezirksamt Pankow vorgegeben, dass bei allen künftigen Beteiligungsverfahren nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner anzuhören sind, sondern verstärkt auch Wohnungssuchende, Geflüchtete, Studierende, Behinderte und sonstige Interessengruppen mit ihren Anliegen. Dadurch werden die im Planverfahren vorgebrachten berechtigten Einwendungen der Buchholzerinnen und Buchholzer gegen das Großbauvorhaben Ludwig-Quidde-Straße marginalisiert und somit irrelevant.

Diesen falschen Signalen der Pankower Bezirksverordneten stellen wir unsere Forderungen entgegen: 

  • Erhalt und dauerhafte Sicherung der letzten verbliebenen Wiesenlandschaft von Buchholz-Ost.
  • Keine Eingriffe in Naturräume und keine weitere Versiegelung wertvoller Naturflächen – allenfalls ortsverträgliche Bebauung auf bereits versiegelten Flächen.

500 Wohnungen auf 4,6 Hektar?

Am 28.07.2021 informierte das Bezirksamt Pankow mittels Pressemitteilung über den Start eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu dem geplanten Großbauvorhaben in der Ludwig-Quidde-Straße:

https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1110774.php

Da fragt man sich: Was ist da im Bezirksamt los?
500 Wohnungen auf 4,6 Hektar Fläche – Wie soll das gehen?

Es kann niemand (auch nicht das Bezirksamt) ernsthaft wollen, dass hier in Buchholz der „Steglitzer Kreisel“ nachgebaut wird. In einem Wohngebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung und Kleingartennutzung stellen die vom Bezirksamt gemachten Planungsziele einen klaren Bruch der Verhältnismäßigkeit dar.

Da hilft auch kein noch so ambitioniert klingender städtebaulicher Ideenwettbewerb. Die Planvorgaben sind einfach zu hoch und haben jegliches Maß verloren.

Statt mit unrealistischen Großbauplänen unserem Ortsteil seine Identität und seinen Charakter zu rauben, sollte das Bezirksamt den Mut aufbringen einzugestehen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Teilfläche des zu bebauenden Areals ein Fehler war. Die Fläche ist einfach zu klein, um auf ihr zu wirtschaftlich vertretbaren Baukosten Sozialbauwohnungen errichten zu können.

Wir fordern daher die Bezirksverordneten der BVV Pankow auf:
Nehmen Sie Ihre Verantwortung für unseren Stadtbezirk ernst und lassen Sie nicht zu, dass solche überdimensionierten Bauplanungen in der BVV beschlossen werden.

Bürgersprechstunde am Donnerstag 29.07.2021

Im Herbst dieses Jahres stehen die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow an. Im Zuge dessen kommt am Donnerstag 29.07.2021 Johannes Kraft (aktueller Vorsitzender der CDU-Fraktion in der BVV Pankow und Kandidat für das Abgeordnetenhaus) zu uns in die Ludwig-Quidde-Straße

Ab 18:00 Uhr lädt Herr Kraft zu einer Bürgersprechstunde über die geplante Bebauung an der Ludwig-Quidde-Straße, den Lärmschutz zur A114 und das Verkehrsproblem im Nordosten Pankows ein. Die Sprechstunde bietet die Möglichkeit eigene Fragen und Probleme anzusprechen und sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.

Alle Informationen kann man dem Einladungsflyer entnehmen.

Teilerfolg für die Natur

Unserem Ziel, die letzte landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft unseres Wohngebietes zu erhalten, sind wir ein Stück nähergekommen. Der westliche Teil der Naturfläche zwischen Parkgraben und Ludwig-Quidde-Straße wird nicht bebaut. Das ist das Ergebnis eines neuen Bodengutachtens, welches am 7. Januar auf der Tagung des Stadtentwicklungsausschusses der BVV Pankow vom Bezirksamt vorgestellt wurde. 

Die Entscheidung des Bezirksamts werten wir als Verdienst unserer Bürgerinitiative. Ohne unsere Forderung nach Beachtung der besonderen Schutzwürdigkeit der vorhandenen Böden hätte es kein neues Gutachten gegeben.

Nun stellt sich Frage, weshalb die Schutzwürdigkeit nicht auch für den östlichen Teil der Naturfläche zwischen Ludwig-Quidde-Straße und Graben 60 festgestellt wurde. Den größten Flächenanteil davon hat eine Wiese, auf die allerdings Erdaushub aus der Alten Gärtnerei großflächig verteilt wurde. Das geschah entgegen den Auflagen durch die Umweltschutzbehörde, die nur eine Zwischenlagerung erlaubte.

Diese Wiese östlich der Ludwig-Quidde-Straße ist über den Graben 60 mit der Panke verbunden und könnte in das Panke-Biotop einbezogen werden. Zusammen mit der bereits als schutzwürdig festgestellten Fläche westlich der Ludwig-Quidde-Straße entstünde ein wertvolles zusammenhängendes Naturgebiet.

Es entstünde ein Naturgebiet mit „Böden von mittlerer, hoher und sehr hoher Schutzwürdigkeit im Sinne des Naturhaushalts“, das wegen der „Beschaffenheit seines Untergrunds als CO2-Speicher“ sowie seines „Werts im Sinne des Natur- und Artenschutzes“ zu erhalten wäre, um die Worte von Stadtrat Kuhn (bezogen auf die westliche Fläche) im Stadtentwicklungsausschuss wiederzugeben.

Fazit: Das Bauvorhaben B 3-59 an der Ludwig-Quidde-Straße wird in der Größe, wie es uns das Bezirksamt auf der Einwohnerversammlung am 7. Januar 2019 präsentierte, nicht umgesetzt. Wie die überarbeitete Planung aussehen wird, ist derzeit offen.

Bezirksverordnetenversammlung Pankow fordert Lärmschutzwände westlich der A114

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ist der Empfehlung ihres Ausschusses Umwelt und Natur gefolgt und hat am 14. August einstimmig beschlossen, dass sich das Bezirksamt Pankow für Lärmschutzwände auch auf der westlichen Seite der Autobahn A114 einsetzen soll.

Der BVV-Beschluss lautet:

Dem Bezirksamt Pankow wird erneut empfohlen, sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A114 bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände installiert werden.

Die Pankower Bezirksverordneten repräsentieren vierhunderttausend Berliner Bürgerinnen und Bürger, das sind mehr als ein Zehntel aller Berlinerinnen und Berliner. Damit haben wir eine wichtige Legitimation für unser weiteres Engagement auf Berliner Landesebene und auf Bundesebene. Beides wird jetzt notwendig sein, bis eine durchgehende Lärmschutzwand alle Buchholzerinnen und Buchholzer vor dem ständig zunehmenden Verkehrslärm der A114 schützt.

Ausschuss Umwelt und Natur der BVV Pankow stimmt für Lärmschutz

Der Ausschuss Umwelt und Natur hat sich am 6. Juni einstimmig für Lärmschutz auf der westlichen Seite der A114 ausgesprochen. Damit dürfte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow demnächst – wie im Antrag der CDU enthalten – das Bezirksamt auffordern, „sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A114 bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände installiert werden“.

Unsere Unterstützung dieses Antrages vor der Bezirksverordnetenversammlung durch Sara Seefeldt am 10. April und am 6. Juni im Ausschuss durch Bernd Tröger war dem sicherlich förderlich.

Wir können das als ersten Erfolg verbuchen, müssen uns aber klar darüber sein, dass es noch ein langer Weg wird, bis auf unserer Seite der A114 Lärmschutzwände stehen.

Vor dem Ausschuss ging Bernd Tröger als Vertreter unserer Bürgerinitiative Buchholz-Ost auf die beiden Schallschutzgutachten Lärmvorsorge und Lärmsanierung ein, die uns seit Ende Mai vorliegen. Sie waren bei der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz angefordert worden. An Hand einer Schallimmissionskarte aus dem Gutachten Lärmvorsorge zeigte er, wie weit und wie stark die Buchholzer Seite lärmbelastet ist und wir sehr die Blankenburger Seite von der vorhandenen Lärmschutzwand profitiert.

Das Gutachten Lärmvorsorge habe das Ergebnis, dass keine Lärmvorsorge zu treffen sei. Es handele sich dabei im wesentlichen um ein Rechtsgutachten. Zu diesem Ergebnis könne der Charlottenburger Gutachter kommen, weil die Erneuerung A114 bewusst als „keine wesentliche Änderung“ im Sinne der geltenden Rechtslage geplant worden ist. Wäre es eine wesentliche Änderung, müsste eine Lärmvorsorge auf max. 59 Dezibel tags/ max. 49 Dezibel nachts gewährleistet werden.

Aber den Argumenten, wonach die jetzige Planung zu einer Lärmminderung führe, müsse widersprochen werden.

1. Flüsterasphalt: Als Beispiel für die begrenzte Lebensdauer von offenporigen Asphalt zitierte er einen Presseartikel über die Bundesautobahn A23 mit der Überschrift  „Flüsterasphalt macht schlapp – und das nach weniger als zehn Jahren“.

2. Geschwindigkeitsbegrenzung: Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf 80 km/h habe keinesfalls die lärmmindernde Wirkung, die ihr die Gutachten zuschreiben. Nicht nur wegen der fehlenden Kontrolle, die sich besonders nachts auswirke, sondern auch weil dem Lkw-Verkehr, der Hauptlärmverursacher, bei einer 100 km/h-Begrenzung lediglich 80 km/h erlaubt sind. Es ändere sich also kaum etwas, wenn nun auch die Pkws nur 80 km/h statt 100 km/h fahren dürften. Im übrigen gelte die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung schon jetzt wegen des schlechten Zustandes der A114. Unsere Anwohner würden jedoch keine Verringerung des Verkehrslärms bemerken. Im Gegenteil, sie stellten fest, dass der Verkehr ständig zunimmt und die A114 immer lauter wird.

Dann ging der Vertreter unserer Bürgerinitiative auf das Gutachten Lärmsanierung ein. Da also keine Lärmvorsorge (siehe oben) zu treffen ist, wird dort untersucht, ob die Auslösewerte für eine Lärmsanierung erreicht werden. Es wird eingestanden, dass bei vielen der A114 angrenzenden Wohngebiete die Auslösewerte für Lärmsanierung (69 Dezibel tags/ 59 Dezibel nachts) überschritten werden. Wichtig zu wissen sei, betonte er, dass der Schalldruckpegel in Dezibel ein logarithmisches Maß ist: 10 Dezibel höhere Auslösewerte bei Lärmsanierung bedeuten, dass der Verkehrslärm doppelt so laut sein darf wie bei Lärmvorsorge. Anhand einer Karte aus dem Gutachten zeigte er die Abschnitte, für die die Verkehrsplaner Lärmschutz (eigentlich) für erforderlich halten. Für diese Schutzabschnitte haben sie bereits Lärmschutzwände dimensioniert, dann wegen vermeintlich zu hoher Kosten wieder verworfen.

Der Vertreter unserer Bürgerinitiative forderte, dass die im Gutachten Lärmsanierung bereits dimensionierten Lärmschutzwände zu einer durchgehenden Wand vereint werden, die von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Ende des Schutzabschnittes nördlich der Bucher Straße reicht.

Hinsichtlich der Kosten für die Lärmschutzwände wies er darauf hin, dass diese in Relation zu anderen Autobahn-Vorhaben in Berlin zu sehen seien: Für 3 km A100 (Neukölln bis Treptow) werden 500 Mio Euro ausgegeben, die Erneuerung von 8 km A114 sei dagegen sehr preiswert mit bisher nur 33 Mio Euro geplant.

Abschließend warf der Vertreter unserer Bürgerinitiative die Frage auf, warum den Planern durchgehende Standstreifen wichtig sind. Würden nicht auch Haltebuchten reichen? Nein, war seine Antwort darauf, denn nur durchgehende Standstreifen ließen sich jederzeit zu Fahrstreifen freischalten. Dazu bedarf es weniger Lichtsignalbrücken, die schnell aufgestellt sind. Somit könne man den Verkehrsplanern der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein “Kompliment“ aussprechen: Die teure Lärmvorsorge entfällt, aber die A114 wird als sechstreifiger Zubringer zur A10 vorbereitet, die im Norden derzeit offiziell sechsstreifig ausgebaut wird. Und sogar die weniger teure Lärmsanierung muss nach Meinung der Verkehrsplaner nicht gemacht werden.

Zusammenfassend kritisierte der Vertreter unserer Bürgerinitiative, dass die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit ihrer Planung entgegen den Interessen Berlins und seiner Bürger handele. Statt diese zu vertreten – die Kosten für die Erneuerung der A114 trägt der Bund – missachtet sie diese. Es sei seine Hoffnung, dass die Pankower Politiker im Interesse ihrer Bürger aktiv werden, die falsche Planung der Senatsverwaltung zu korrigieren. Allerdings dränge die Zeit, denn ab 1. Januar 2021 gehe auch die Planung der Berliner Autobahnen in die Verantwortung der Autobahn GmbH des Bundes über. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde im September 2018 gegründet mit dem Ziel, er zitierte: „Durch kostensparende Effizienzgewinne mehr zu investieren“. Natürlich für den Verkehr, nicht für die Umwelt. Von der Autobahn GmbH dürften die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger sicher keine Lärmschutzwände erwarten.