Der Ausschuss Umwelt und Natur hat sich am 6. Juni einstimmig für Lärmschutz auf der westlichen Seite der A114 ausgesprochen. Damit dürfte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow demnächst – wie im Antrag der CDU enthalten – das Bezirksamt auffordern, „sich im Zuge der grundhaften Sanierung der BAB A114 bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass auch auf der westlichen Seite der Autobahn Lärmschutzwände installiert werden“.
Unsere Unterstützung dieses Antrages vor der Bezirksverordnetenversammlung durch Sara Seefeldt am 10. April und am 6. Juni im Ausschuss durch Bernd Tröger war dem sicherlich förderlich.
Wir können das als ersten Erfolg verbuchen, müssen uns aber klar darüber sein, dass es noch ein langer Weg wird, bis auf unserer Seite der A114 Lärmschutzwände stehen.
Vor dem Ausschuss ging Bernd Tröger als Vertreter unserer Bürgerinitiative Buchholz-Ost auf die beiden Schallschutzgutachten Lärmvorsorge und Lärmsanierung ein, die uns seit Ende Mai vorliegen. Sie waren bei der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz angefordert worden. An Hand einer Schallimmissionskarte aus dem Gutachten Lärmvorsorge zeigte er, wie weit und wie stark die Buchholzer Seite lärmbelastet ist und wir sehr die Blankenburger Seite von der vorhandenen Lärmschutzwand profitiert.
Das Gutachten Lärmvorsorge habe das Ergebnis, dass keine Lärmvorsorge zu treffen sei. Es handele sich dabei im wesentlichen um ein Rechtsgutachten. Zu diesem Ergebnis könne der Charlottenburger Gutachter kommen, weil die Erneuerung A114 bewusst als „keine wesentliche Änderung“ im Sinne der geltenden Rechtslage geplant worden ist. Wäre es eine wesentliche Änderung, müsste eine Lärmvorsorge auf max. 59 Dezibel tags/ max. 49 Dezibel nachts gewährleistet werden.
Aber den Argumenten, wonach die jetzige Planung zu einer Lärmminderung führe, müsse widersprochen werden.
1. Flüsterasphalt: Als Beispiel für die begrenzte Lebensdauer von offenporigen Asphalt zitierte er einen Presseartikel über die Bundesautobahn A23 mit der Überschrift „Flüsterasphalt macht schlapp – und das nach weniger als zehn Jahren“.
2. Geschwindigkeitsbegrenzung: Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf 80 km/h habe keinesfalls die lärmmindernde Wirkung, die ihr die Gutachten zuschreiben. Nicht nur wegen der fehlenden Kontrolle, die sich besonders nachts auswirke, sondern auch weil dem Lkw-Verkehr, der Hauptlärmverursacher, bei einer 100 km/h-Begrenzung lediglich 80 km/h erlaubt sind. Es ändere sich also kaum etwas, wenn nun auch die Pkws nur 80 km/h statt 100 km/h fahren dürften. Im übrigen gelte die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung schon jetzt wegen des schlechten Zustandes der A114. Unsere Anwohner würden jedoch keine Verringerung des Verkehrslärms bemerken. Im Gegenteil, sie stellten fest, dass der Verkehr ständig zunimmt und die A114 immer lauter wird.
Dann ging der Vertreter unserer Bürgerinitiative auf das Gutachten Lärmsanierung ein. Da also keine Lärmvorsorge (siehe oben) zu treffen ist, wird dort untersucht, ob die Auslösewerte für eine Lärmsanierung erreicht werden. Es wird eingestanden, dass bei vielen der A114 angrenzenden Wohngebiete die Auslösewerte für Lärmsanierung (69 Dezibel tags/ 59 Dezibel nachts) überschritten werden. Wichtig zu wissen sei, betonte er, dass der Schalldruckpegel in Dezibel ein logarithmisches Maß ist: 10 Dezibel höhere Auslösewerte bei Lärmsanierung bedeuten, dass der Verkehrslärm doppelt so laut sein darf wie bei Lärmvorsorge. Anhand einer Karte aus dem Gutachten zeigte er die Abschnitte, für die die Verkehrsplaner Lärmschutz (eigentlich) für erforderlich halten. Für diese Schutzabschnitte haben sie bereits Lärmschutzwände dimensioniert, dann wegen vermeintlich zu hoher Kosten wieder verworfen.
Der Vertreter unserer Bürgerinitiative forderte, dass die im Gutachten Lärmsanierung bereits dimensionierten Lärmschutzwände zu einer durchgehenden Wand vereint werden, die von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Ende des Schutzabschnittes nördlich der Bucher Straße reicht.
Hinsichtlich der Kosten für die Lärmschutzwände wies er darauf hin, dass diese in Relation zu anderen Autobahn-Vorhaben in Berlin zu sehen seien: Für 3 km A100 (Neukölln bis Treptow) werden 500 Mio Euro ausgegeben, die Erneuerung von 8 km A114 sei dagegen sehr preiswert mit bisher nur 33 Mio Euro geplant.
Abschließend warf der Vertreter unserer Bürgerinitiative die Frage auf, warum den Planern durchgehende Standstreifen wichtig sind. Würden nicht auch Haltebuchten reichen? Nein, war seine Antwort darauf, denn nur durchgehende Standstreifen ließen sich jederzeit zu Fahrstreifen freischalten. Dazu bedarf es weniger Lichtsignalbrücken, die schnell aufgestellt sind. Somit könne man den Verkehrsplanern der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein “Kompliment“ aussprechen: Die teure Lärmvorsorge entfällt, aber die A114 wird als sechstreifiger Zubringer zur A10 vorbereitet, die im Norden derzeit offiziell sechsstreifig ausgebaut wird. Und sogar die weniger teure Lärmsanierung muss nach Meinung der Verkehrsplaner nicht gemacht werden.
Zusammenfassend kritisierte der Vertreter unserer Bürgerinitiative, dass die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit ihrer Planung entgegen den Interessen Berlins und seiner Bürger handele. Statt diese zu vertreten – die Kosten für die Erneuerung der A114 trägt der Bund – missachtet sie diese. Es sei seine Hoffnung, dass die Pankower Politiker im Interesse ihrer Bürger aktiv werden, die falsche Planung der Senatsverwaltung zu korrigieren. Allerdings dränge die Zeit, denn ab 1. Januar 2021 gehe auch die Planung der Berliner Autobahnen in die Verantwortung der Autobahn GmbH des Bundes über. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde im September 2018 gegründet mit dem Ziel, er zitierte: „Durch kostensparende Effizienzgewinne mehr zu investieren“. Natürlich für den Verkehr, nicht für die Umwelt. Von der Autobahn GmbH dürften die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger sicher keine Lärmschutzwände erwarten.